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Hygiene (griechisch: hygieinos) bedeutet gesund, munter, wohlbehalten, heilsam.
Der griechischen Sage nach waren, ca. 500 vor Christus, besonders zwei Götter vorwiegend für die Gesundheit zuständig, Hygienia und
Asklepios
Hygiene befasst sich also mit der Gesunderhaltung und ist somit Prävention, nicht Therapie.
Desinfektor
bei der Arbeit

Die Gruppe der
Desinfektoren besteht aus:
- Herrn Klaus Herkenhoff
- Herrn Jörg
Steinhake
- Herrn Peter
Wübker
- Herrn Heiko Wolke
Gesetzliche Grundlagen:
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Heute sind die Massnahmen der Hygiene gesetzlich vorgeschrieben. Wichtigste Grundlage ist das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“, dem Infektionsschutzgesetz
(IfSG). Weiterhin sind entsprechende
Massnahmen in der durch das Robert-Koch-Institut Berlin (dem früheren Bundesgesundheitsamt) erstellten „Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention“ festgelegt.
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Für den
Rettungsdienst sind daher die Desinfektion/Sterilisation von Gegenständen und die persönliche Hygiene der Mitarbeiter fester Bestandteil der Arbeit.
Aufgaben eines
Desinfektors:
- Die Aufgabe eines Desinfektors besteht in der Anordnung, Überwachung und Organisation von Desinfektionen nach Infektionstransporten.
- Er gibt Auskunft über eventuelle Gefahren beim Transport und spezielle Vorsichtsmassnahmen.
- Der Desinfektor steht allen Mitarbeitern der Dienststelle in Grundfragen der Infektionsprophylaxe und der Hygiene zur Verfügung.
- Er erstellt den notwendigen Hygieneplan entsprechend den gesetzlichen und allgemeinen Vorschriften.
- Ferner führt er Desinfektionen durch, die einer speziellen Sachkunde erfordern.
(§17 IfSG)
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